Genehmigungen
DREHEN IN HAMBURG & SCHLESWIG-HOLSTEIN

Wer in Hamburg und Schleswig-Holstein drehen will, muss einen vergleichsweise geringen behördlichen Aufwand betreiben. Genehmigungspflicht besteht, wenn Arbeitsgerät auf öffentlichem Grund aufgebaut und Dritte durch die Dreharbeiten eingeschränkt oder behindert werden. Dann müssen Genehmigungen für die einzelnen Drehorte eingeholt werden, an denen die Arbeiten stattfinden sollen. Dies geschieht mit dem Antragsformular 'Motivbogen' (siehe Menü links).

Eine zusätzliche allgemeine Firmen-Drehgenehmigung - wie in einigen Städten und Bundesländern vorgeschrieben - ist nicht notwendig. Für Aufnahmen, die von Einzelpersonen oder von kleinen Gruppen (3 – 5 Personen) per Handkamera, Video oder nur mit Kamera und einfachen Stativ auf öffentlichem Grund vorgenommen werden, ohne Dritte einzuschränken, zu behindern oder zu gefährden - wie z.B. bei Touristen, News-Berichterstattung oder Dokumentation - besteht nach Kenntnisstand der Film Commission keine Genehmigungspflicht.

Genehmigungen für Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und die Einrichtung von befristeten Halteverbotszonen werden in Hamburg von den jeweils zuständigen Polizeirevieren erteilt. In Schleswig-Holstein sind in der Regel die kommunalen Ordnungs- oder Verkehrsämter zuständig. Die Erteilung dieser Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung ist kostenpflichtig.

Für öffentliche Wege, Bürgersteige und Plätze erteilen die Tiefbauämter der Bezirke die Dreherlaubnis und für öffentliche Grün- und Parkanlagen sind die Gartenbauämter der jeweiligen Bezirke zuständig. In Schleswig-Holstein sollte die Pressestelle der betroffenen Kommunal- oder Kreisverwaltung informiert werden. Diese Sondernutzungserlaubnisse sind in der Regel kostenlos.

Inhaltlich werden die Genehmigungen ausgestellt für mit den Dreharbeiten verbundene Halteverbotszonen, Absperrungen, Kabelverlegung, Aufstellung von Schienen, Beleuchtung, Kameras, Aufbauten und Kränen, Befahren von Gehwegen und Spielflächen durch PKWs und LKWs, verkabeltes Aggregat und sonstiges Equipment, Aufstellung von Regenanlagen und Einsatz von Special Effects.

Für Privatgrund muss bei jeglicher Art von Aufnahmen/ Dreharbeiten eine Genehmigung der Eigner oder Bevollmächtigten eingeholt werden.

Ausnahmegenehmigungen für Trailer und Schwertransporte erteilt der Landesbetrieb Verkehr LBV. Für Fahrtaufnahmen in Hamburg generell (Straßen und Autobahnen), sowie für jegliche Kamera-Aufbauten an Fahrzeugen ist die zentrale Straßenverkehrsbehörde der Polizei - VD51 zuständig. In Schleswig-Holstein erteilt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und die Pressestelle des Landespolizeiamtes Genehmigungen für Fahraufnahmen auf Landes- und Bundesstraßen und auf Autobahnen. Für Dreharbeiten auf dem Wasser ist die Abteilung Wasserschutzpolizei im Landespolizeiamt zuständig.

Flug-/Luftaufnahmen werden in Hamburg von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Referat Luftverkehr genehmigt.

Wer mit Kindern drehen will, muss wegen des Beschäftigungsverbots für Minderjährige eine Ausnahmegenehmigung vom Amt für Arbeitsschutz, Referat Kinderbeschäftigung einholen.

Für die Bereitstellung von Polizisten, Polizeifahrzeugen und polizeispezifischen Requisiten (keine Waffen) ist in Hamburg die Filmbetreuung der Polizeipressestelle ansprechbar, in Schleswig-Holstein ist es die Pressestelle des Landespolizeiamtes. Feuerwehrpersonal und -fahrzeuge für die Darstellung im Film stellt Ihnen die Pressestelle der Feuerwehr zur Verfügung. Diese Leistungen sind kostenpflichtig.

Kontakte und Ansprechpartner finden Sie im Production Guide

Motiv-Datenbank Genehmigungen Motivbogen Grüner Drehpass Location Netzwerk SH
Christiane Scholz
Büro Hamburg
T: +49 40 398 37 - 15
eMail: scholz@ffhsh.de


Alexandra Luetkens
Büro Hamburg
T: +49 40 398 37 - 230
eMail: luetkens@ffhsh.de


Antje Reimer
Büro Kiel
T: +49 431 220 09 30
eMail: reimer@ffhsh.de